Informationen zur Schuleinschreibung

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Informationen zur Schuleinschreibung

Grundschule Dechsendorf 2023
Veröffentlicht von Schulleitung · Sonntag 09 Feb 2025
 
Informationen zur Schuleinschreibung
Sie müssen Ihr Kind an der öffentlichen Grundschule anmelden, in deren Schulsprengel Sie Ihren Aufenthaltsort haben. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind aus persönlichen Gründen eine andere öffentliche Schule besuchen soll. In diesem Fall müssen Sie ein Gastschulantrag stellen. Soll Ihr Kind eine Förderschule oder eine private Grundschule besuchen, verständigen Sie uns bitte über dieses Vorhaben!

Termin der Schulanmeldung
Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/ 26 findet am Donnerstag, den 20.03.2025, statt.
Tag der Schulanmeldung
 
Alle Eltern erhalten eine schriftliche Einladung und kommen am Donnerstag, den 20.03.2025, zwischen 11.00 Uhr und 15.30 Uhr Uhr, ohne ihr Kind zur Schulanmeldung. Um Ihnen eventuelle Wartezeiten zu versüßen, wird der Elternbeirat in der Aula Kaffee und Kuchen für einen ersten Erfahrungsaustausch anbieten.
Wer ist schulpflichtig?
Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Schule zurückgestellt wurden.  
Kinder, die vom 1. Juli bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden (Korridor), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulpflicht befreit und ein Jahr später eingeschult werden. Dennoch müssen sie an der Sprengelschule angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob das Kind eingeschult oder von der Schulpflicht befreit wird. Den Antrag der Erziehungsberechtigten auf Schulpflichtbefreiung bitte pünktlich bis zum 04.04.2025 schriftlich bei der Sprengelschule einreichen.
Zurückstellungen
Ein schulpflichtiges Kind kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art.41 Abs.1 BayEuG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor der Schulanmeldung mit der Schule Kontakt auf, damit wir Sie über das Vorgehen informieren können. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in die Schule trifft nach §2 (4) VSO die Schulleiterin.
Die Bekanntmachung der Stadt und des Staatlichen Schulamtes über die Schulanmeldung finden Sie hier.

 
Was muss ich zur Schulanmeldung mitbringen?
Alle notwendigen Unterlagen erhalten Sie von uns in einer Mappe. Bringen Sie diese bitte schon ausgefüllt am Tag der Schulanmeldung mit! Bei Bedarf finden Sie hier noch weitere Formulare zum Download:

 


Grundschule Dechsendorf
Campingstraße 32
91056 Erlangen-Dechsendorf
Tel.: 09135 - 72 18 20
Fax: 09135 - 72 18 22 0
sekretariat@schule-dechsendorf.de
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